Schulordnung

  1. Aufgabe

Die Aufgabe der Kreismusikschule Ammerland e. V. als kommunale Bildungseinrichtung ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ungeachtet ihrer gesellschaftlichen und sozialen Herkunft an die Musik und das gemeinsame Musizieren heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern und gegebenenfalls auf eine Berufsausbildung vorzubereiten.

2.1.     Die Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan und die Lehrpläne des
             „Verbands Deutscher Musikschulen“ (VdM) in folgenden Stufen:

2.2.     Für Ensemble- und Ergänzungsfächer, die zusätzlich zum Hauptfach erteilt werden, wird keine Unterrichtsgebühr erhoben. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die kein Hauptfach belegt haben, wird eine monatliche Gebühr (siehe Gebührenordnung) erhoben.

3.1.     Das Schuljahr der Kreismusikschule Ammerland e. V. beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.

3.2.     Es gelten die gesetzlichen Feiertage und die Ferienordnung des Landes Niedersachsen.

4.1.     Anmeldungen sind jederzeit möglich. Die Einteilung erfolgt in der Regel zum Schulhalbjahr. Eine Aufnahme außerhalb des Halbjahresbeginns ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Kreismusikschule Ammerland e. V. gegeben sind.

4.2.     Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten. Sie werden erst durch die schriftliche Bestätigung der Kreismusikschule Ammerland e. V. rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

5.1.     Der Vertrag gilt außer im Fall der Kursteilnahme auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragspartner können das Vertragsverhältnis zum 31. Januar oder 31. Juli durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen ordentlich kündigen. Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von einem Schuljahr ist eine ordentliche Kündigung zu jeder Zeit mit einer Frist von einem Monat möglich.

5.2.     In schriftlich begründeten Einzelfällen (zum Beispiel bei Wohnortwechsel oder lang andauernder Erkrankung der Teilnehmerin / des Teilnehmers) kann die Leitung der Kreismusikschule Ammerland e. V. Ausnahmen zulassen.

5.3.     Nach Erstanmeldung besteht eine Probezeit von einem Monat. Kündigungen in der Probezeit sind zum nächsten Monatsende möglich.

5.4.     Die Leitung der Kreismusikschule Ammerland e. V. kann aus zwingenden Gründen das Unterrichtsverhältnis vorzeitig beenden oder unterbrechen. Zwingende Gründe sind unter anderem: mangelnder Fleiß, ein Zahlungsverzug von zwei oder mehr Monaten oder die unregelmäßige Teilnahme am Unterricht.

6.1.     Eine volle Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

6.2.     Die Schülerinnen und Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht, den Ergänzungsfächern und an Ergänzungsveranstaltungen verpflichtet, da diese einen verbindlichen Bestandteil des Unterrichts bilden. Die Schülerinnen und Schüler haben nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vor der festgelegten Unterrichtszeit der Lehrkraft oder der Verwaltung der Kreismusikschule mitzuteilen, wenn sie am Unterricht nicht teilnehmen können.

6.3.     Kann aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung kein Präsenzunterricht erteilt werden, wird der gebührenpflichtige Unterricht durch ein internetbasiertes digitales Angebot in Form von Videokonferenzen, Audio/Videoaufzeichnungen oder ähnliche technischen Verfahren ersetzt. Die Regelungen der Gebührenordnung unter Punkt 4.1. bleiben davon unberührt.

6.4.     Der Präsenzunterricht kann auf Antrag der/des Schülerin/ Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten in begründeten Fällen als gebührenpflichtiges digitales Angebot in Form von Videokonferenzen, Audio/Videoaufzeichnungen oder ähnlichen technischen Verfahren erteilt bzw. ergänzt werden.

6.5.     Nach Möglichkeit werden die Wünsche um Unterrichtung in einer bestimmten Unterrichtsstätte erfüllt. Jedoch kann ein Anspruch darauf nicht erhoben werden. Fällt der Unterricht der Allgemeinbildenden Schulen aufgrund der Witterungsbedingungen aus, fällt der Unterricht der Kreismusikschule ebenfalls aus.

6.6.     Der Unterrichtstermin wird nach Rücksprache mit den Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern und der jeweiligen Lehrkraft von der Kreismusikschule Ammerland e. V. festgelegt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtstermin besteht nicht.

7.        Gesundheitsbestimmungen

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Infektionsschutzgesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen) anzuwenden.

8.        Aufsicht

             Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtszeit.

9.        Haftung

9.1.     Für die Schülerinnen und Schüler besteht ein Unfallversicherungsschutz für die              Unterrichtszeit sowie den Hin- und Rückweg

9.2.     Ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht nicht. Hinsichtlich des              Diebstahlschutzes sind während des Unterrichts persönliche Gegenstände mit         in die Unterrichtsräume zu nehmen

10.     Inkrafttreten

             Die Schulordnung tritt am 02.11.2023 in Kraft.