Gebührenordnung der Kreismusikschule Ammerland e. V.
Fassung ab 01.08.2026
§ 1 Geltungsbereich und Gebührenpflicht
- Für Unterricht an der Kreismusikschule Ammerland e. V. (KMSA) fallen Gebühren an.
- Ensemble- und Ergänzungsfächer (z. B. Instrumentalgruppen, Orchester, Kammermusik), die zusätzlich zu einem belegten Hauptfach erteilt werden, sind gebührenfrei.
- Bei erstmaliger Anmeldung wird einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 € erhoben.
- Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, zahlbar in 12 gleichen Monatsraten. Beginnt oder endet das Unterrichtsverhältnis im laufenden Monat, erfolgt die Berechnung anteilig.
- Die Mahngebühr richtet sich nach der Höhe der Forderung (mindestens 4,00 €). Aufwendungen für Rücklastschriften werden in tatsächlich entstehender Höhe weiterberechnet.
§ 2 Unterrichtsgebühren
- Grundsätze
Auch in den Ferien werden die Gebühren in voller Höhe erhoben, da es sich um auf das Schuljahr verteilte Jahresgebühren handelt (vgl. Schulordnung).
- Einzelunterricht (mtl./Jahresbetrag)
- 22,5 Min.: 55,00 €/660,00 €
- 30 Min.: 75,00 €/900,00 €
- 45 Min.: 112,00 €/1.344,00 €
- Gruppenunterricht/Elementarbereich (mtl./Jahresbetrag)
- Zweiergruppe 45 Min.: 55,00 €/660,00 €
- Zweiergruppe 30 Min.: 43,00 €/516,00 €
- Dreiergruppe 45 Min.: 43,00 €/516,00 €
- Vierergruppe 45 Min.: 39,00 €/468,00 €
- Instrumentale Grundkurse 45 Min.: 27,00 €/324,00 €
- Musikalische Früherziehung 45 Min.: 23,00 €/276,00 €
- Ergänzungsunterricht für Externe (ohne belegtes Hauptfach an der KMSA)
- 20,00 € pro Monat/240,00 € pro Jahr (Erwachsene)
- 15,00 € pro Monat/180,00 € pro Jahr (Minderjährige/Studenten)
Gilt für Ensembles, Theorie, Gehörbildung, Chor und Orchester.
§ 3 Ermäßigungen
- Sozialermäßigung
Bei Bezug von Leistungen nach AsylbLG, SGB II oder SGB XII kann auf schriftlichen Antrag für die Dauer des Bezugs eine 30 %-Ermäßigung gewährt werden. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Gutscheine aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden gemäß den jeweils geltenden Richtlinien angerechnet; entsprechende Nachweise sind zu Beginn sowie bei Änderungen unverzüglich vorzulegen.
- Geschwisterermäßigung
Für das 2. Kind wird eine Ermäßigung von 25 % gewährt. Für das 3. Kind und jedes weitere Kind wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt. Berechnungsbasis ist jeweils die niedrigste Gebühr.
- Mehrfachermäßigung
Für das 2. und jedes weitere Fach (Instrumental- bzw. Vokalfächer) wird eine Ermäßigung in Höhe von 25 % gewährt. Berechnungsbasis ist jeweils die niedrigste Gebühr.
- Studienvorbereitende Ausbildung
Weitergehende Hinweise zu Gebührenermäßigungen im Rahmen der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) können der Anlage 2 entnommen werden.
- Anrechnungsreihenfolge und Höchstgrenze
Für die zuvor genannten Ermäßigungen kann in folgender Reihenfolge zunächst die Geschwister-, dann die Mehrfach- und abschließend die Sozialermäßigung berücksichtigt werden. Die Gesamtermäßigung je Schüler*in ist auf max. 50 % der maßgeblichen Gebühr gedeckelt. Ermäßigungen gelten nicht für Verwaltungs- und Mietkosten (§1 Nr. 5).
- Verfahren/Nachweise
Ermäßigungen wirken ab Antragseingang, eine rückwirkende Anrechnung ist ausgeschlossen. Nachweise sind unaufgefordert zu erneuern.
§ 4 Gebührenerstattung/Unterrichtsausfall
- Liegt der Grund des Unterrichtsausfalls in der Person der Schülerin oder des Schülers oder ist er auf höhere Gewalt zurückzuführen, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder einer nachträglichen Erteilung der ausgefallenen Unterrichtsstunden.
- Fällt Unterricht aus Gründen aus, die die Musikschule zu vertreten hat, werden ab der 3. ausgefallenen Unterrichtseinheit im Schuljahr die Gebühren für die darüber hinausgehenden Einheiten erstattet.
- Kein Ausfall liegt vor, wenn Unterricht vertretungsweise, digital, durch Zusammenlegung, Terminverlegung oder Nachholen erteilt wird.
§ 5 Instrumentenmiete
- Grundsatz/Anspruch
Grundsätzlich sollten die Schülerinnen und Schüler bei Beginn des Unterrichts ein eigenes Instrument besitzen. Leihinstrumente können im Rahmen des Bestands in Verbindung mit Unterricht überlassen werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Über die Vergabe entscheidet die Schulleitung.
- Mietsätze (monatlich)
Die Miete für ein Leihinstrument richtet sich nach der jeweiligen Kategorie A bis D. Details zur Zuordnung und der jeweiligen Leihgebühr können der Anlage 1 (Leihinstrumente) entnommen werden.
- Leihdauer/Kündigung
Die Leihdauer beträgt max. 24 Monate. Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und bei ausreichendem Bestand möglich. Bei den Instrumenten ist eine Wartung durch den Mieter durchzuführen, wenn die Mietdauer 2 Jahre übersteigt. Die Musikschule kann bei Bedarf das Mietverhältnis ab einer Leihdauer von mehr als 24 Monaten zum Ende des Schulhalbjahres kündigen.
Ab dem 13. Mietmonat erhöht sich die monatliche Miete um 50 %, ab dem 25. Mietmonat um 100 %.
- Weitergehende Hinweise
Der Mieter ist verpflichtet, das Instrument ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln, zu warten und nach Ablauf der Mietzeit bzw. nach Kündigung des Mietvertrages unverzüglich der KMSA zurückzugeben. Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Nichteinhaltung können die Kosten hierfür dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt werden.
Entstehende Aufwendungen bei Verschleißteilen (z. B. Blätter/Saiten) trägt die Nutzerseite.
- Einzug
Die Mietgebühr wird gemeinsam mit den Unterrichtsgebühren eingezogen.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung gilt für neu abgeschlossene und bestehende Unterrichtverhältnisse ab dem 01.08.2026. Für bis dahin geltende Entgelte treten die neuen Sätze automatisch in Kraft.
Hinweis: Diese Fassung ersetzt die bisherige Gebührenordnung mit Inkrafttreten.
Beschlussdatum: 20.11.2025
Leihinstrumente
Kategorie A (Instrumentenwert bis 150,00 €)
Bassbogen 7,50 €
Blockflöte 7,50 €
Drum-Pad 7,50 €
Gitarre 7,50 €
Keyboard 7,50 €
Violine (1/8; ¼; ½) 7,50 €
Ukulele 7,50 €
Kategorie B (Instrumentenwert bis 800,00 €)
Akkordeon 12,50 €
Dudelsack 12,50 €
Kinder-Waldhorn 12,50 €
Klarinette 12,50 €
Oboe 12,50 €
Posaune 12,50 €
Querflöte 12,50 €
Trompete 12,50 €
Kornett 12,50 €
Flügelhorn 12,50 €
Viola/Bratsche 12,50 €
Violine (¾; 4/4) 12,50 €
Konzertgitarre 12,50 €
Schlagzeug, Kinderschlagzeug 12,50 €
E-Drumset 12,50 €
Cello (1/4; ½) 12,50 €
E-Bass 12,50 €
E-Gitarre 12,50 €
Kategorie C (Instrumentenwert bis 1200,00 €)
Alt/Tenor-Saxophon 20,00 €
Cello (3/4; 4/4) 20,00 €
E-Piano 20,00 €
Waldhorn 20,00 €
Baritonhorn 20,00 €
Euphonium 20,00 €
Kontrabass (1/4) 20,00 €
Kategorie D (Instrumentenwert über 1200,00 €)
Bassakkordeon 30,00 €
Tuba 30,00 €
Fagott 30,00 €
Kontrabass (3/4; 4/4) 30,00 €
Marimbaphon 30,00 €
Baritonsaxophon 30,00 €

