Schulordnung
1. Aufgabe
Die Aufgabe der Kreismusikschule Ammerland e.V. als kommunale Bildungseinrichtung ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ungeachtet ihrer gesellschaftlichen und sozialen Herkunft an die Musik und das gemeinsame Musizieren heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern und gegebenenfalls auf eine Berufsausbildung vorzubereiten.
2. Aufbau und Leistungen
2.1. Die Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan und die Lehrpläne des „Verbands Deutscher Musikschulen“ (VdM) in folgenden Stufen:
- der Elementar- und Grundstufe
- dem Gruppen- und Klassenmusizieren in Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen
- dem fachbezogenen Gruppen- und Einzelunterricht der Grundstufe
- dem Einzelunterricht in der Mittelstufe
- dem Einzelunterricht in der Oberstufe
- der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) – nach bestandener Zugangsprüfung
- Ensemble- und Ergänzungsfächer
2.2 Für Ensemble- und Ergänzungsfächer, die zusätzlich zum Hauptfach erteilt werden, wird keine Unterrichtsgebühr erhoben. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die kein Hauptfach belegt haben, wird eine monatliche Gebühr (siehe Gebührenordnung) erhoben.
3. Schuljahr
3.1. Das Schuljahr der Kreismusikschule Ammerland e.V. beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.
3.2. Es gelten die gesetzlichen Feiertage und die Ferienordnung des Landes Niedersachsen.
4. Aufnahme und Anmeldung
4.1. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Die Einteilung erfolgt in der Regel zum Schulhalbjahr. Eine Aufnahme außerhalb des Halbjahresbeginns ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Kreismusikschule Ammerland e.V. gegeben sind.
4.2 Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten. Sie werden erst durch die schriftliche Bestätigung der Kreismusikschule Ammerland e.V. rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
5. Beendigung des Unterrichtsverhältnisses
5.1. Abmeldungen sind nur schriftlich zum Ende des Schulhalbjahres und zum Ende des Schuljahres möglich. Sie müssen der Kreismusikschule Ammerland e.V. bis spätestens einen Monat vor Ende des Kündigungstermins zugegangen sein.
5.2 In schriftlich begründeten Einzelfällen kann die Leitung der Kreismusikschule Ammerland e.V. Ausnahmen zulassen.
5.3. In der Elementar- und Grundstufe, sowie dem Gruppenunterricht in anderen Bildungseinrichtungen gelten die ersten zwei Unterrichtsmonate als Probezeit.
Eine evtl. Abmeldung muss innerhalb dieses Zeitraums schriftlich in der Verwaltung der Kreismusikschule Ammerland e.V. eingegangen sein.
5.4. Die Leitung der Kreismusikschule Ammerland e.V. kann aus zwingenden Gründen das Unterrichtsverhältnis vorzeitig beenden oder unterbrechen. Zwingende Gründe sind unter anderem: mangelnder Fleiß, ein Zahlungsverzug von zwei oder mehr Monaten oder die unregelmäßige Teilnahme am Unterricht.
6. Unterrichtserteilung
6.1. Eine volle Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
6.2. Die Schülerinnen und Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht, den Ergänzungsfächern und an Ergänzungsveranstaltungen verpflichtet, da diese einen verbindlichen Bestandteil des Unterrichts bilden. Die Schülerinnen und Schüler haben nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vor der festgelegten Unterrichtszeit der Lehrkraft oder der Verwaltung der Kreismusikschule mitzuteilen, wenn sie am Unterricht nicht teilnehmen können.
6.3. Kann aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung kein Präsenzunterricht erteilt werden, wird der gebührenpflichtige Unterricht durch ein internetbasiertes digitales Angebot in Form von Videokonferenzen, Audio/Videoaufzeichnungen oder ähnliche technischen Verfahren ersetzt. Die Regelungen der Gebührenordnung unter Punkt 4.1. bleiben davon unberührt.
6.4. Der Präsenzunterricht kann auf Antrag der/des Schülerin/ Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten in begründeten Fällen als gebührenpflichtiges digitales Angebot in Form von Videokonferenzen, Audio/Videoaufzeichnungen oder ähnlichen technischen Verfahren erteilt bzw. ergänzt werden.
6.5. Nach Möglichkeit werden die Wünsche um Unterrichtung in einer bestimmten Unterrichtsstätte erfüllt. Jedoch kann ein Anspruch darauf nicht erhoben werden. Fällt der Unterricht der Allgemeinbildenden Schulen aufgrund der Witterungsbedingungen aus, fällt der Unterricht der Kreismusikschule ebenfalls aus.
6.6. Der Unterrichtstermin wird nach Rücksprache mit den Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern und der jeweiligen Lehrkraft von der Kreismusikschule Ammerland e. V. festgelegt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtstermin besteht nicht.
7. Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Infektionsschutzgesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen) anzuwenden.
8. Aufsicht
Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtszeit.
9. Haftung
9.1. Für die Schülerinnen und Schüler besteht ein Unfallversicherungsschutz für die Unterrichtszeit sowie den Hin- und Rückweg
9.2. Ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht nicht. Hinsichtlich des Diebstahlschutzes sind während des Unterrichts persönliche Gegenstände mit in die Unterrichtsräume zu nehmen
10. Inkrafttreten
Die Schulordnung tritt am 01.09.2021 in Kraft.