Ermäßigungen

Sozialermäßigung
Für Schüler aus Familien, die nachweislich Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten, kann für die Dauer des Bezugs dieser Leistung auf schriftlichen Antrag eine 30%ige Ermäßigung der Unterrichtsgebühren gewährt werden. Die Einstellung der Leistung ist unaufgefordert mitzuteilen. Über die Gewährung der Sozialermäßigung entscheidet der Leiter der Musikschule. Gutscheine aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können angerechnet werden.

Geschwisterermäßigung
Für das 2. Kind wird eine Ermäßigung von 25 % gewährt. Für das 3. Kind und jedes weitere Kind wird eine Ermäßigung von 50% gewährt. Die Ermäßigungen werden jeweils von der niedrigsten Gebühr berechnet.

Mehrfachermäßigung
Bei zwei oder mehr Instrumental- bzw. Vokalfächern wird eine Gebührenermäßigung für das 2. Fach und die weiteren Fächer um je 25% der jeweils niedrigeren Gebühr gewährt.

Förderverein
Auch unser Förderverein kann Ihren Kindern mit einem Zuschuss zu den Gebühren den Musikunterricht ermöglichen. Weitere Infos hier.

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